Vor Beginn der Sitzung wurde über die Aufnahme von 2 Dringlichkeitsanträgen abgestimmt. Einer kam vom Bürgermeister- der Beschluss über die Aufnahme wurde einstimmig gefasst.(siehe Top 8a)
Der zweite kam von der SPÖ – unterstützt von BOMB, FPÖ und den GRÜNEN. Der Beschluss über die Aufnahme erfolgte mit drei Gegenstimmen aus der ÖVP Fraktion.(siehe 8b)
Tagesordnung:
1.) Voranschlag für das Finanzjahr 2012; Überprüfung; Kenntnisnahme
Dieser wurde von der Aufsichtsbehörde geprüft und der Prüfbericht wurde vom Bürgermeister vollinhaltlich vorgelesen.
2.) Bericht über die Prüfungsausschusssitzung vom 5.März 2012; Kenntnisnahme
Der Rechnungsabschluss 2011 wurde von den Ausschussmitgliedern geprüft und es wurde dem Gemeinderat vorgeschlagen, diesem auch zuzustimmen.
3.) Kreditüberschreitungen im Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2011; Beschlussfassung
Auch diese wurden im Prüfungsausschuss geprüft – der Beschluss erfolgte einstimmig.
4.) Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2011; Genehmigung
Durch die intensive Arbeit, welche die Prüfungsausschussmitglieder geleistet haben, konnten wir auf intensive Fragen zu diesem Thema verzichten. Der Beschluss erfolgte einstimmig
5.) Plakatierverordnung: Aufhebung der Verordnung auf Grund der Verordnungsprüfung; Beschlussfassung
Die einstimmig beschlossene Plakatierverordnung ist sozusagen durch die Verordnungsprüfung des Landes gefallen und zwar deshalb, weil nun die Bezirkshauptmannschaften für diese zuständig sind. So unfassbar es auch klingen mag, aber jetzt sind wir nicht mehr eigener Herr über unser Gemeindegebiet. Man kann nur hoffen, dass uns die BH Ried die Verordnung so schnell wie möglich genehmigt, denn den ,,Wildwuchs“ an Plakaten will meiner Meinung nach niemand mehr. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
6.) Sondergebührenordnung; Beschlussfassung
Hierbei handelte es sich um einen reinen Formalakt. Wir mussten die Sondergebührenordnung in Sondertarifordnung ,,umtaufen“ Der Beschluss erfolgte einstimmig.
7.) Obernberger Fernwärme; Beschlussfassung
Laut Schriftstück der obersten Behörde des Landes mussten zwei Gemeinderatsbeschlüsse aufgehoben werden, da sie nicht gesetzeskonform waren. Einer stammte vom Juni 2006 und einer vom April 2010. Es handelte sich hierbei um die vom Gemeinderat entsendeten Vertreter in die Eigentümerversammlung der OFWG. Laut Aussage des Landes darf diese nur aus dem Bürgermeister bestehen. Der Beschluss musste also einstimmig erfolgen. Was unter anderem wir davon halten, können sie am Dringlichkeitsantrag der SPÖ, BOMB, FPÖ und den GRÜNEN nachlesen. (Punkt 8b)
8.) a.) Dringlichkeitsantrag von Bürgermeister Stephan Fattinger
Bei der Abstimmung wurde dieser nur von der ÖVP unterstützt. Allen anderen Parteien wäre dieser Beschluss zu wenig weit gegangen, denn dieser hätte nur ein Prüfrecht vorgesehen. (siehe Punkt 8b)
8.)b.) Dringlichkeitsantrag der SPÖ unterstützt von BOMB, FPÖ und den GRÜNEN
Die Abstimmung endete mit 7 Nein Stimmen der ÖVP, aber mit 12 JA Stimmen aller anderen Fraktionen. Er musste daher mehrheitlich angenommen werden. Ich möchte ihnen diesen nicht vorenthalten und hoffe in ihrem Sinne gehandelt zu haben.
Dringlichkeits-Antrag:
Die unterzeichnenden Mitglieder des Gemeinderates stellen gemäß § 46 Abs. 3 O.ö. Gemeindeordnung den Antrag, nachstehenden Verhandlungsgegenstand in die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates vom 8.3.2012 aufzunehmen.
Prüfungskompetenz für die Obernberger Fernwärme GmbH
Änderung des Gesellschaftsvertrages
Einrichtung eines Aufsichtsrates
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Die im alleinigen Besitz der Marktgemeinde Obernberg befindliche Obernberger Fernwärme GmbH (OFWG) unterwirft sich mit sofortiger Wirkung der Prüfungszuständigkeit des Prüfungsausschusses der Marktgemeinde. ( Ausstellung der Unterwerfungserklärung )
Die OFWG gewährt den zuständigen Organen des Alleineigentümers und Alleingesellschafters gemäß §§ 91 und 91a OÖ Gemeindeordnung jederzeit Einsicht in alle geschäftlichen Aufzeichnungen, Geschäftspapiere und Dokumente der Gesellschaft insbesondere zur Prüfung der finanziellen Gebarung zu nehmen und vom Komplementär jedwede Aufklärung und Information zur Geschäftsgebarung der Gesellschaft zu verlangen. Zur Ausübung dieser Rechte kann sich der Alleingesellschafter bzw. seine Organe auch fachkundiger Dritter, die zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtet sind, bedienen.
Die OFWG räumt – auch wenn dazu keine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung besteht – den für die Prüfung und/oder Aufsicht über die Gemeinde zuständigen Organen des Landes Oberösterreich das Recht ein, die finanzielle Gebarung der Gesellschaft, insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen und zu diesem Zwecke Einsicht in die geschäftlichen Aufzeichnungen, Geschäftspapiere und sonstige Bezug habenden Dokumente zu nehmen und verpflichtet sich, diesen Organen auf deren Verlangen entsprechende Aufklärungen und Informationen zu erteilen.
2. Das in Absatz 1 vorgesehene umfassende Prüfungs- und Kontrollrecht wird binnen 2 Monaten im Gesellschaftsvertrag notariell verankert.
3. Gemäß § 29 GmbH-Gesetz wird umgehend ein Aufsichtsrat mit 5 Mitgliedern im Gesellschaftsvertrag der OFWG verankert. Für die Besetzungsvorschläge und allfällige Nachwahlen werden die Bestimmungen der Oö. GemO §33 „Wahlen in Organe außerhalb der Gemeinde“ sinngemäß zur Anwendung gebracht.
4. Im Zuge der Änderung des Gesellschaftsvertrages wird die Geschäftsführerbestellung ausdrücklich an die Zustimmung des Gemeinderates gebunden.
5. Die im notariell verfassten Protokoll vom 29.6.2006 zur Vertretung in der Generalsversammlung Ermächtigten sind umgehend zu korrigieren.
6. Die Geschäftsführung der OFWG wird beauftragt zumindest einmal jährlich ihre Kunden im Rahmen einer Versammlung über Neuerungen und geschäftliche Entwicklungen zu informieren und sich Fragen und Anregungen der Kunden zu stellen.
Begründung:
Seit der letzten Prüfung der OFWG am 22.8.2011 ist es dem örtlichen Prüfungsausschuss, aber auch dem Land OÖ sowie der Aufsichtsbehörde in Ried nicht mehr möglich, das im Gemeindeeigentum stehende Unternehmen zu prüfen. Eine Prüfung wie bisher, ist mit den Bestimmungen des Gesellschaftrechtes nicht vereinbar.
Es bedarf daher für alle, die Ausstellung einer Unterwerfungserklärung und auch eine Verankerung des Prüfrechtes im Gesellschaftsvertrag.
Am 8.11.2011 hat der Bürgermeister um eine Überprüfung der OFWG und der OTW beim LRH angesucht.
Diese Überprüfung wurde am 25.11.2011 durch den LRH abgelehnt.
Die Gemeinderatsbeschlüsse vom 29.6.2006 und vom 8.4.2010 bezüglich der Entsendung von Ermächtigte in die Gesellschafterversammlung sind nicht rechtskonform und müssen auf Anordnung der IKD vom 15.12.2011 aufgehoben werden.
Dadurch ist die OFWG wieder jeglicher (demokratischer) Kontrolle entzogen.
In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die eindeutige Stellungnahme des Landesrechnungshofes verwiesen:
Gesellschafter ist die Gemeinde, d.h. sie hat als Gesellschafter gesellschaftsrechtliche Beschlüsse zu fassen. Alle Angelegenheiten der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich obliegen grundsätzlich dem Gemeinderat, sofern diese Aufgaben in der GemO nicht ausdrücklich dem Bürgermeister oder Gemeindevorstand zugewiesen sind.
Die „Verwaltung des Gemeindeeigentums“ ist Aufgabe des Bürgermeisters. Der LRH und die Gemeindeaufsicht teilen die Ansicht, wonach das Fassen von wesentlichen Gesellschafterbeschlüssen nicht unter diesen Tatbestand subsumiert werden kann. Da nur wesentlich Geschäfte an die Zustimmung der Generalversammlung gebunden sind, fallen derartige Beschlussfassungen ausschließlich in die Zuständigkeit des Gemeinderates.
Die Vertretung nach außen und somit auch gegenüber der Gesellschaft ist in der Folge Aufgabe des Bürgermeisters, der im Innenverhältnis an die Beschlüsse des Gemeinderates gebunden ist.
(Bericht des LRH, Juni 2006)
DIESER ANTRAG WIRD VON FOLGENDEN GEMEINDERATS-FRAKTIONEN UNTERSTÜTZT BOMB – FPÖ – DIE GRÜNEN
8.) Allfälliges
Wir wurden vom Bürgermeister über Schreiben des Landes informiert, in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass wir derzeit keine Förderung zu erwarten hätten (u.a. wurde angesucht für eine EDV-Anlage für die Hauptschule, denn mit den jetztigen Geräten können nicht einmal die vom Unterrichtsministerium auferlegten Bildungsstandards erfüllt werden, für eine EDV Erneuerung im Gemeindeamt, für das Dach der Leichenhalle,…)
Im BOMB – Schaukasten war eine Anregung, die wir natürlich gerne weitergeleitet haben und zwar, dass eine ,,Hundekotentfernungsstation“ auch in der Rennbahnsiedlung Sinn machen würde.
Nützen Sie bis zur nächsten Gemeinderatssitzung (3.5.) unseren Briefkasten oder unsere Internetseite(www.buergerliste-obernberg.at), um uns Ihre Anliegen usw. bekannt zu geben.
Fraktionsobmann ;Gemeindevorstand.: Martin Bruckbauer