Informationen zur Gemeinderatssitzung vom 31.5.2012:

Vor Beginn der Sitzung wurde der Tagesordnungspunkt 4.) von der Tagesordnung abgesetzt, da die vorgesehene Einbahnregelung nur dann Sinn gemacht hätte, wenn weiterhin die Einfahrt in den Kirchenplatz gesperrt geblieben wäre. Dies bleibt uns nun Gott sei dank erspart, denn wir wurden vom Bürgermeister dahingehend informiert, dass das Haus am Kirchenplatz doch nicht abgerissen werden muss.

Tagesordnung:

1.) Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2011; Überprüfung durch die Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis; Kenntnisnahme

Dieser wurde von der Aufsichtsbehörde geprüft und der Prüfbericht wurde vom Bürgermeister vollinhaltlich vorgelesen.

2.) Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis über die Einschau in die Gebarung der Marktgemeinde Obernberg am Inn; Vorlage

Die Kurzfassung des Berichtes wurde vom Bürgermeister vorgelesen und die Langfassung kann von jedem auf der Homepage der Marktgemeinde nachgelesen werden.

3.) Fahrverbot Gerichtsareal; Beschlussfassung

Das Burggelände wurde schon mehrmals von gewissen Personen verunstaltet und mit diesem Fahrverbot hat die Polizei eine rechtliche Handhabung gegen diese. Wir wollten unbedingt auch vermerkt haben, dass jene Leute, die ein Fest veranstalten, in das Burggelände einfahren dürfen. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

4.) Einbahnregelung für die Zehenthofgasse für den Zeitraum der Umleitung (Bereich Therese Riggle Straße – Abbruch); Beschlussfassung

Wurde, wie anfangs erwähnt, von der Tagesordnung abgesetzt.

5.) Franz Öttl, Infrastrukturkosten – Vereinbarung; Beschlussfassung

Der einstimmig beschlossene Tagesordnungspunkt fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

6.) Spielplatzüberprüfung;  Beschlussfassung

Die Spielplätze der Marktgemeinde müssen gesetzlich jährlich überprüft werden. Es wurde natürlich für den Billigstanbieter gestimmt. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

7.) Abfallordnung der Marktgemeinde Obernberg am Inn, Änderungen auf Grund der Verordnungsprüfung; Beschlussfassung

Aussagen in der Abfallordnung wie zum Beispiel ,,Grünschnitt anliefern“ müssen laut Land OÖ in ,,zu bringen“ oder ähnlichem umgewandelt werden. Ich erspare mir jeden Kommentar dazu und informiere Sie nur soweit, dass der Beschluss einstimmig erfolgte.

8.) Flächenwidmungsplan Nr.3, Änderung Nr. 7; Information

Der Bürgermeister informierte uns darüber, dass die Naturschutzbehörde einen negativen Bescheid über die Bebauung des Hanges unterhalb der Köpfstätte erlassen hätte und der Besitzer des Grundstückes darüber informiert wurde. Er wird dies darüber hinaus beeinspruchen.

9.) Bericht über die Prüfungsausschusssitzung vom 22.5.2012; Kenntnisnahme

Die wichtigsten Aussagen daraus:

Die Belegsprüfung über das 1. Quartal 2012 zeigte keine Mängel auf.

Der Pferdemarkt wies einen Abgang von ca. 4000€ auf!

Unter dem Punkt Allfälligem wurde festgehalten, dass der Prüfungsausschuss über 2 Monate nach Einbringen des Dringlichkeitsantrages die Obernberger Fernwärme GmbH noch immer nicht prüfen kann.

10.)Dringlichkeitsantrag (Prüfkompetenz für die Obernberger Fernwärme GmbH, Änderung des Gesellschaftsvertrages, Einrichtung eines Aufsichtrates) der GR-Sitzung vom 8.März 2012; Information

Der Bürgermeister erklärte uns, dass er den Dringlichkeitsantrag von SPÖ, BOMB, FPÖ und DIE GRÜNEN von der obersten Behörde des Landes überprüfen ließ oder besser gesagt noch immer lässt. Dies ist aber seit 8.3.2012 noch immer nicht geschehen und so sahen wir (die vier genannten Parteien) uns gezwungen, dem ganzen noch einmal Nachdruck zu verschaffen, um der Demokratie ein bisschen auf die Sprünge zu helfen. Es wurde folgender Antrag gestellt:

Antrag zu Tagesordnungspunkt 10.) „Behandlung und Berichterstattung des Dringlichkeitsantrages ….“ Gemeinderatssitzung 31.5.2012

1.ANTRAG: Der Bürgermeister wird vom Gemeinderat angewiesen den Beschluss des Gemeinderates vom 8. März (Prüfkompetenz für die OFWG, Ausstellung einer Unterwerfungserklärung , Änderung des Gesellschaftervertrages, Einrichtung eines Aufsichtsrates, …) unverzüglich umzusetzen.

Begründung:

Die vom GR beschlossenen Fristen zur Umsetzung des Beschlusses ließ der Bürgermeister wirkungslos verstreichen, womit für die Gemeinde, als Eigentümerin der OFWG, auf Grund verfallener Fristen wirtschaftlicher Schaden zu entstehen droht, für die der Bürgermeister persönlich volle Amtshaftung trägt.

2. ANTRAG:

Der Bürgermeister wird vom Gemeinderat aufgefordert die zur Umsetzung der Beschlüsse notwendigen Dokumente

  • Unterwerfungserklärung bis 7. Juni 2012
  • Einladung einer Generalversammlung der OFWG (Änderung des Gesellschaftsvertrages im Sinne des Beschlusses) bis 7. Juni 2012
  • Protokoll der Generalversammlung bis 30. Juni

den Mitgliedern des Gemeinderates unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen.

3. ANTRAG:

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist vom Bürgermeister unverzüglich von der Rechtswirksamkeit der Unterwerfungserklärung zu informieren, um umgehend die Prüfungstätigkeit des Prüfungsausschusses fortsetzen zu können.

4. ANTRAG:

Die Gemeindeaufsicht des Landes (IKD und BH Gemeindeprüfung) wird von Amtswegen darüber informiert, das der Bürgermeister entgegen eines rechtsgültigen Beschlusses vom 8. März 2012 die Umsetzung des Beschlusses verweigert und daraus für die Gemeinde wirtschaftlicher Schaden zu entstehen droht.

5. ANTRAG:

Der Bürgermeister wird gem. §45 OöGemO aufgefordert nach Durchführung der Änderungen des Gesellschaftsvertrages unverzüglich eine Sitzung des Gemeinderates einzuberufen, um gemäß §33 Oö GemO die Besetzung des Aufsichtsrates durchzuführen.

Die Abstimmung endete mit 7 Nein Stimmen der ÖVP, aber mit 12 JA Stimmen aller anderen Fraktionen. Er musste daher mehrheitlich angenommen werden. Ich hoffe in ihrem Sinne gehandelt zu haben.

11.) Allfälliges

Im BOMB – Schaukasten war eine Anregung, die wir natürlich gerne weitergeleitet haben und zwar, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung nach dem neuen Sparmarkt auf der Hauptstraße sinnvoll wäre. Ich kann mich dem nur anschließen. Wir bekamen die Antwort, dass die BH Ried dagegen wäre. Ich teilte meinen Unmut darüber mit und stellte in den Raum, ob denn erst etwas passieren müsste, damit etwas geschieht. Ich werde alles versuchen, doch etwas zu Stande zu bringen, notfalls mit einer Unterschriftenaktion oder mit Hilfe der Medien.

Weiters erkundigten wir uns, warum die Begrünung des Burgareals von einer Fremdfirma durchgeführt wurde, wenn wir doch selber einen gelernten Gärtner am Bauhof angestellt haben.

Wir wurden vom Bürgermeister noch über den Rohrbruch am Sinhuberberg informiert.

Nützen Sie bis zur nächsten Gemeinderatssitzung (5.7.) unseren Briefkasten oder unsere Internetseite(www.buergerliste-obernberg.at), um uns Ihre Anliegen usw. bekannt zu geben.

Fraktionsobmann ;Gemeindevorstand.: Martin Bruckbauer