Autor: mbruckbauer
Es ist vollbracht! Anschuldigungen des BGM. und der AL. gegen unseren Fraktionsobmann waren haltlos! Lesen Sie die Rechtsauskunft der IKD (Land OÖ); einfach draufklicken
Informationen zur Gemeinderatssitzung vom 18.4.2013:
Tagesordnung:
Vor Beginn der Sitzung gab der BGM bekannt, dass er den Top 2 (Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 14.3.2013; Beschlussfassung) von der Tagesordnung nehmen müsste, da dieses aufgrund des Umfanges noch nicht fertig gestellt wurde.
Weiters wurden vor der Sitzung 3 Dringlichkeitsanträge eingebracht:
1.)a.) Antrag von AL Ing. Petra Wallisch auf Definitivstellung gemäß OÖ. Gemeindedienstrechts – und Gehaltgesetzes 2002(OÖ.GDG 2002)§34 ,,Provisiorisches und definitives Dienstverhältnis“; Beschlussfassung
Die Aufnahme in die Tagesordnung wurde mehrheitlich abgelehnt.
1.)b.) Schaden Nr. HM/0273/12
Marktgemeinde Obernberg am Inn – ERGO Versicherung AG;Einspruch gegen den bedingten Zahlungsbefehl des Landesgerichtes Ried im Innkreis (€ 56.624,45 s.A.); Beschlussfassung
Die Aufnahme in die Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.
1.)c.)Information über die Unterschriftenaktion zur Weiterbestellung der Amtsleiterin
Die Aufnahme in die Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.
Weiters wurde vor Beginn der Sitzung eine Anfrage von GV Danninger bezüglich der aufgestellten Zigarettenautomaten am Marktplatz vom BGM verlesen und in weiterer Folge beantwortet.
Unter anderem wurde der BGM zur Beantwortung aufgefordert, wie er denn ohne Beschluss des Vorstandes oder einer Ausschusssitzung das Aufstellen auf öffentlichem Gut erlauben hat können. Dies sei darüber hinaus eine Zumutung für das Ortsbild, das notdürftig an der Dachrinne befestigte Kabel sei gefährlich und die nur von ihm getroffene Entscheidung bezeichnend für so vieles. Es wurde auch noch die Frage gestellt, ob das Denkmalamt über diesen Vorgang bescheid wüsste.
Laut BGM fällt dies in seinen eigenen Wirkungsbereich und er wäre die 1.Instanz, das Denkmalamt bezahle keine Kommunalsteuern und es sei ihm lieber, dass am Marktplatz gearbeitet und gewohnt wird. Der elektrische Anschluss sei nur ein Provisorium und dieser fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der Betreiberin.
1.)b.) Es handelt sich hierbei um den Wasserschaden in der Therese Riggle Straße. Es geht um Forderungen, welche die Versicherung der Gemeinde nicht anerkennen will. Die Justiz wird sich mit diesem Fall beschäftigen. Im Übrigen entstehen laut BGM der Gemeinde keine Kosten. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
1.)c.) Der Fraktionsobmann der ÖVP bringt dem Gemeinderat zur Kenntnis, dass für eine Weiterbestellung der Amtsleiterin 142 Unterschriften gesammelt wurden.
1.) Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 24.1.2013; Beschlussfassung
Die von BOMB und SPÖ initiierte Protokolleinwendung, die übrigens mit satter Mehrheit beschlossen wurde, soll laut BGM nicht richtig sein und wurde deshalb von ihm gehemmt und dadurch noch einmal zur Abstimmung vorgebracht.
Ein wichtiger Punkt in diesem Protokoll war er ordnungsgemäße Ausschluss der Öffentlichkeit, der ja mittlerweile dazu führte, dass ich Drohbriefe und Rechtsanwaltsbriefe vom BGM und der Amtsleiterin erhielt.Interessant ist auch noch, dass wir in der Protokolleinwendung darüber nichts verändert haben, denn sowohl im Originalprotokoll der Gemeinde als auch in der Protokolleinwendung steht, dass der BGM die Zuhörer ersucht, den Sitzungssaal zu verlassen.
Ich darf an dieser Stelle noch einmal die Gesetzeslage (Anm.: Die Meinung meines Anwaltes) zum Ausschluss der Öffentlichkeit darbringen:
Grundsätzlich ist jede Sitzung des Gemeinderates öffentlich. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz tritt nur dann ein, wenn der Gemeinderat den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließt. Die Entscheidung, ob die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird oder nicht, fällt somit ausschließlich in die Zuständigkeit des Gemeinderats, sie kann von keinem anderen Gemeindeorgan vorweggenommen werden. Es ist daher gesetzwidrig, wollte der Bürgermeister bei der Festsetzung der Tagesordnung oder bei der Einberufung der Sitzung diese als nicht öffentlich erklären oder in einen öffentlichen und in einen nicht öffentlichen Abschnitt teilen. Über den Ausschluss der Öffentlichkeit hat der Gemeinderat jeweils im Einzelfall Beschluss zu fassen.
Offenkundig wurde kein Beschluss des Gemeinderates auf Ausschluss der Öffentlichkeit gefasst, sodass die Verhandlung auch nicht „nicht öffentlich“ war. Das Verschwiegenheitsgebot gemäß § 53 Abs. 3 Gemeindeordnung bezieht sich allerdings lediglich auf nicht öffentliche Sitzungen. (Dr. Glaser)
Man muss sich nur die Gemeindeordnung ansehen und auch seitens der IKD habe ich schon weitere Signale verstanden (Anm.: unter anderem ein neuer Brief seitens der IKD an die Gemeindeführung), dass ich bei dieser Angelegenheit nicht unrichtig gehandelt habe, aber warten wir einfach die Prüfung ab.
LESEN SIE BITTE DEN BERICHT ZU DEN TOP 7+8, DENN DIESES MAL STELLTE DER BGM DEN ANTRAG AUF AUSSCHLUSS DER ÖFFENTLICHKEIT. ER LERNTE SCHEINBAR DAZU. (Anm.: MAN SOLLTE BEVOR MAN EINEN GEWÄHLTEN GEMEINDEMANDATAR MIT DROHBRIEFEN UND RECHTSANWALTSBRIEFEN BOMBARDIERT DIE GESETZESLAGE KENNEN)
Ein weiterer Streitpunkt zu diesem Thema war auch, ob der Personalbeirat per Handzeichen der Gemeinderäte beauftragt wurde,ein Gutachten zu erstellen. Dies führt sich meiner Meinung nach ad absurdum, da dieser mittlerweile schon getagt hat.
Der BGM gab zu diesem Punkt bekannt, dass er dieses Protokoll von der IKD prüfen lassen will und dies wird er auch tun. Man muss sich die Frage stellen, und dies tat auch unter anderem Gemeinderat Stockhammer lautstark während der Sitzung, warum wir bis dato das Tonband noch nicht hören durften und dies sinnvoller weise gemeinsam. Meiner Person und GR Eckelsberger wurde dies vor der Protokolleinwendung von der AL nicht gestattet.
Laut BGM ist dies gesetzlich nicht möglich. Anderen Meinungen zu Folge ist dies aber scheinbar eine ,,Kann-Bestimmung“, das heißt, er muss uns die Aufnahme nicht hören lassen, aber er kann.
GR Stockhammer stellte noch in den Raum: ,,Das ist also das groß angekündigte Miteinander, die Ehrlichkeit,…“
Das Protokoll (genauer gesagt die Protokolleinwendung von BOMB und SPÖ) wurde zum zweiten Mal mit einer Mehrheit genehmigt.
2.) Wurde vor Beginn der Sitzung vom BGM abgesetzt
3.) Rothner Anton, Dachdeckerei, Haus -und Küchengeräte, Spielwaren: Kündigung des Schaukastens im Rathaustordurchgang; Beschlussfassung
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
4.) Verschönerungsverein Obernberg am Inn: Ansuchen um einen Schaukasten im Rathaustordurchgang; Beschlussfassung
Gemeinderat Stockhammer bedankte sich im Namen unserer Bürgerliste für die hervorragende Arbeit dieses Vereines.
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
5.) Zuschuss für Obernberger Studenten für die Semesterkarte der öffentlichen Verkehrsmittel; Diskussion und Beschlussfassung
Nach kurzer Diskussion wurde folgender einstimmiger Grundsatzbeschluss gefasst: Wenn das Land einverstanden ist und wir dies nicht aus dem 15€ Erlass bezahlen müssen, dann werden wir dem Zuschuss zustimmen.
Dies kann man auch nur begrüßen, da uns das Abhanden kommen von Hauptwohnsitzen finanziell sehr weh tut und man muss dem Werben der großen Städte, die mit Gratis – Tickets Hauptwohnsitze lukrieren wollen, mit solchen Aktionen entgegentreten.
6.) Flächenwidmungsplan Nr.3, Änderung Nr.8: Frau Hermine Sterl, 4950 Altheim, Mühlheimerstraße 1; Grundstück Nummer 525/2,KG Obernberg am Inn im Ausmaß vom 768m²; Grundsatzbeschluss
Dieser Grundsatzbeschluss erfolgte einstimmig. Wir tragen seit unserem Eintreten in den Gemeinderat immer wieder gerne dazu bei, neues Bauland in unserer Gemeinde zu schaffen.
7.) Bericht über die Personalbeiratssitzung vom 11.April 2013; Kenntnisnahme
und
8.) Weiterbestellung für die Betrauung der Funktion der Leiterin des Gemeindeamtes nach Ablauf der Bestellungsdauer für den Zeitraum von weiteren fünf Jahren; Beschlussfassung
Es freut mich sehr, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass der BGM, wie zuvor schon erwähnt, seit dem 24.1.2013, nach den Attacken gegen meine Person, etwas dazugelernt hat (Anm.: oder besser ausgedrückt, sich dieses Mal an die OÖ Gemeindeordnung gehalten hat), denn er stellte den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit und dieser wurde, so wie es gesetzlich vorgesehen ist, durch den Gemeinderat mit Handzeichen beschlossen. (Anm.: Der Antrag wurde einstimmig durch den Gemeinderat bestätigt)
Daher darf ich über diese Tagesordnungspunkte nichts berichten.
9.) Allfälliges
Der BGM informierte uns, dass unser Bademeister für längere Zeit krankheitsbedingt ausfallen wird und wir derzeit keinen Ersatz haben.
Ansonsten fielen keine weiteren Wortmeldungen.
Nützen Sie bis zur nächsten Gemeinderatssitzung, deren Datum vom BGM leider noch nicht bekannt gegeben wurde, unseren Briefkasten oder unsere Internetseite(www.buergerliste-obernberg.at), um uns Ihre Anliegen usw. bekannt zu geben.
GV Fraktionsobmann Dipl.-Päd. Martin Bruckbauer
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Informationen zur Gemeinderatssitzung vom 14.3.2013; einfach anklicken
Prüfbericht vom 27.2.2013 mit den Unterschriften aller Ausschussmitglieder (auch ÖVP) ; Einfach anklicken, in Ruhe lesen und sich seine eigene Meinung bilden
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Antwort auf Pressemitteilung der ÖVP und das Flugblatt der Initiative für mehr Menschlichkeit und Ehrlichkeit in Obernberg am Inn
Geschätzte Obernberginnen und Obernberger,
überrascht von dem Zeitungsartikel vom 12.3. in den OÖN und den Informationen in dem Flugblatt der neuen Initiative war ich allemal, das können Sie mir glauben. Das eigentlich Unerklärbare ist für mich die Tatsache, dass die ÖVP behauptet, dass BOMB und SPÖ die Weiterbestellung der Amtsleiterin verhinderten und zwar deshalb, weil es sich so wie im Gesetz vorgesehen, um eine geheime Wahl mit Stimmzetteln handelte. Wie kann dann irgendwer behaupten, dass ein anderer so oder so gewählt hat-unfassbar eigentlich!
Jetzt schreiben der BGM. und der VIZEBGM., dass die Weiterbestellung abgelehnt wurde. Wegen dieser Aussage wurde ich nach der Gemeinderatssitzung vom 24.1.2013 mit einem Drohbrief des Bürgermeisters und zwei Anwaltsbriefen der Amtsleiterin attackiert (Anm. Klicken Sie einfach darauf) und schauen Sie sich in Ruhe alles an und dann entscheiden Sie bitte selbst über Menschlichkeit, Ehrlichkeit, Miteinander,…
Unfassbar ist auch die Aussage, dass alle gegen die ÖVP sind. Wie kann es dann sein, dass beinahe alle Entscheidungen des Gemeinderates einstimmig ausfallen, natürlich bis auf wenige Ausnahmen (siehe Prüfkompetenz für OFWG,..), aber Gott sei Dank gibt es diese auch-das nennt sich Demokratie.
Die Anschuldigungen gegen meine Person (einfach anklicken) werden sich, nicht nur meiner Meinung nach, als nicht haltbar erweisen, da der Bürgermeister in der letzten Gemeinderatssitzung (Anm.: und nicht nur in dieser) auf den § 53(2) der OÖGemO vergaß. Dieser besagt, dass die Öffentlichkeit nur dann ausgeschlossen werden darf, wenn der Vorsitzende oder zumindest 3 Mitglieder dies verlangen und dies vom Gemeinderat BESCHLOSSEN wird, was aber am 24.1. NICHT der Fall war, da es keine Abstimmung gegeben hat. Folglich war dieser Tagesordnungspunkt also öffentlich und wie eingangs erwähnt, war also nur die Wahl geheim. Wenn ich die entsprechende Rechtsauskunft erhalte, werde ich Sie natürlich wieder informieren.
Laut den Aussaagen des Vizebgm. wollen BOMB und SPÖ eine erfolgreiche und anerkannte Amtsleiterin mit aller Gewalt abmontieren. An dieser Stelle bleibt mir nur noch folgendes in den Raum zu stellen: Können Sie durch Wände schauen? Nochmals, die Wahl war geheim und ich kann mir nicht erklären, wie der Vizebgm. und der BGM. dies öffentlich behaupten können.
Gemeindevorstand Martin Bruckbauer